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Ernsthaft jetzt? Eine Steuererklärung als Student? Du hast richtig gelesen. Es gibt gute Gründe, warum du dich um deine Steuererklärung kümmern solltest, auch als Student! Ganz egal, ob du während deines Studiums Geld verdienst oder nicht, gleich wirst du wissen, was es mit diesem nervigen Thema auf sich hat.

 

Wenn eines in Deutschland so sicher wie das Amen in der Kirche ist, dann ist es die Tatsache, dass jeder Steuern zahlen muss. Beim Supermarkteinkauf fallen 19% Mehrwertsteuer an, ebenso wie bei den meisten anderen Einkäufen. Zusätzlich gibt es die Lohnsteuer, welche deiner aktuellen Lebenssituation angepasst ist und bei jedem Arbeitnehmer automatisch vom Gehalt abgezogen wird. Diese beiden Steuern (neben vielen anderen) begegnen  uns tagtäglich und können, wenn wir es clever anstellen, zu einem gewissen Teil zurückerstattet werden.

 

Jedoch gilt hier eine Grundvoraussetzung: Vom Staat gibt es nur Geld zurück, wenn auch Steuern gezahlt werden. Weil die meisten Studenten weniger als 9.000 € im Jahr verdienen, ist dieses Einkommen von der Lohnsteuer befreit (Grundfreibetrag 2018). Glücklicherweise kommt das deutsche Steuersystem den Studenten entgegen, denn mit einem Verlustvortrag können Verluste, also Studienkosten, dem Finanzamt mitgeteilt werden.

 

Wenn das Finanzamt von deinen Studienkosten weiß, wirst du einen Steuerbonus erhalten, sobald du ins Berufsleben einsteigst!

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Wann genau ist ein Verlustvortrag sinnvoll?

Solltest du weniger Einnahmen als Ausgaben haben, entsteht ein steuerlicher Verlust. Das Finanzamt merkt sich dies als Steuerbonus und verrechnet diesen automatisch, sobald du Steuern zahlst.

Wenn du jedoch mehr Einnahmen als Ausgaben hast und diese versteuerst, kannst du die Studienkosten bei der jährlichen Steuererklärung verrechnen lassen. In diesem Fall ist also ein Verlustvortrag nicht notwendig.

 

Welche Kosten kann ich beim Finanzamt geltend machen?

Im Folgenden erhältst du eine kleine Übersicht, damit du weißt, welche Ausgaben (Werbungskosten) du verrechnen lassen kannst.

 

Seminararbeiten, Abschlussarbeiten, Büromaterialien und mehr

Während deines Studiums wirst du regelmäßig und eigenständig wissenschaftlich arbeiten. Die dabei entstandenen Kosten (z.B. Druckkosten) kannst du bei deiner Steuererklärung mit angeben. Sämtliche Schreibmaterialien wie Hefter, Blöcke, Stifte etc. kannst du ebenfalls steuerlich geltend machen.  

 

Studienkredite

Viele Studenten können ihre Kosten während ihres Studiums nicht komplett selbst finanzieren. Wer keine spendierfreudige Familie oder keinen Anspruch auf BAföG hat, ist oft auf einen Bildungskredit angewiesen. Den Kredit selber kannst du leider nicht steuerlich geltend machen, aber du kannst die anfallenden Zinsen in deiner Steuererklärung mit angeben.


Finanzamt Dokumente
Fahrtkosten

Weil der Wohnraum in den Großstädten immer teurer wird und viele Studenten sich in der Nähe ihrer Hochschule keine Unterkunft leisten können, müssen diese oft täglich viele Kilometer zurücklegen. Hierbei hast du die Möglichkeit pro gefahrenen Kilometer zur Uni oder Bibliothek eine Pauschale von 30 Cent vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

 

Fachliteratur

Auch du kennst bestimmt die ellenlangen Listen an Fachliteratur, welche du zu Beginn jedes Semesters von deinen Dozenten erhältst. Leider kann man nicht jedes Werk ausleihen und muss es kaufen. Die hier entstandenen Kosten kannst du bei deiner Steuererklärung verrechnen lassen, damit du nicht alleine auf diesen Kosten sitzen bleibst.

 

Studiengebühren

Natürlich kostet auch das Studium an sich Geld. Nicht nur die Semesterbeiträge, welche regelmäßig anfallen, solltest du bei deiner Steuererklärung mit angeben. Auch andere Kosten wie Kursgebühren oder Kosten, welche bei der Prüfungsanmeldung entstehen, solltest du Vater Staat mitteilen.

 

Arbeitsmittel

Auch in den Hörsälen der Hochschulen macht die Digitalisierung keinen Halt. Wenn du nicht von gestern bist, ist dir bestimmt aufgefallen, dass so gut wie jeder Student mit Technik in Form von Tablets und Laptops ausgerüstet ist. Die Skripte der Vorlesung werden oft online zur Verfügung gestellt und während der Vorlesung auf den unzähligen Geräten mitverfolgt. Weil die Anschaffung solcher Geräte nicht günstig ist, kann man den Kaufpreis oft zu 50% bei der Steuererklärung verrechnen lassen. Warum 50%? Natürlich weiß der Fiskus, dass du dein Laptop auch privat nutzt und findet dadurch nur die Hälfte der Anschaffungskosten für eine Erstattung gerechtfertigt.

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Wie du siehst, gibt es eine ganze Reihe an Kosten, für die Studenten aufkommen müssen. Zum Glück hast du die Möglichkeit dein zuständiges Finanzamt darüber zu informieren, damit diese Kosten bei deiner Steuererklärung berücksichtigt werden. Ganz egal, ob du jetzt schon Steuern zahlst, oder erst in der Zukunft dieser Pflicht nachkommen musst, es lohnt sich in jedem Fall sich mit diesem Thema zu beschäftigen! Zu diesem Thema haben wir noch einen besonderen Tipp für dich auf Lager: Auf der Webseite der Hochschulinitiative Deutschland kannst du dich für Seminare in deiner Nähe anmelden, um praktische Tipps und Hilfestellungen zu diesem manchmal komplizierten Thema zu erhalten.


Wenn du diese Infos bei deiner nächsten Steuererklärung berücksichtigst, wird bestimmt eine positive Überraschung auf dich warten! Die erste wohlverdiente Urlaubsreise als Akademiker ist mit Sicherheit dadurch zu einem großen Teil finanziert!

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