Häufig gestellte Fragen in der Kategorie:
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Was macht YoungCapital?
In der Personalvermittlungsbranche ist YoungCapital seit dem Jahr 2000 der Spezialist für junge Talente. Wir sind auf die Vermittlung von jungen Talenten an renommierte Auftraggeber spezialisiert, wie beispielsweise die niederländischen Behörden wie das Finanzministerium, das Außenministerium oder das Ministerium für Arbeit und Soziales. Wir implementieren strategische HR-Lösungen nachhaltig in Unternehmen. Kurzum: Wir bieten nicht nur Beratung sondern auch Lösungen. In Deutschland haben wir 2010 mit der Jobbörse StudentJob begonnen. Aber unsere Ambition geht weiter: Seit 2015 sind wir auch mit einem Personal-Management-Modell auf dem deutschen Markt aktiv. -
Wie kann ich YoungCapital erreichen?
You can reach us by email at info@youngcapital.de or by phone at 49 (0) 221 65088462 .
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Was soll ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe um das Stellenportal zu nutzen?
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie bitte auf „Passwort vergessen“ im Login Feld. Nachdem Sie Ihre E-Mail Adresse eingegeben haben, erhalten Sie per E-Mail einen Link über den Sie Ihr Passwort ändern können.
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Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?
Wir akzeptieren Switch/Maestro, Visa Debit, Visa Electron, MasterCard, PayPal und Sofortbanking.
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Wie funktioniert das Matching?
Wir verzichten auf Bürokratie. Wir sorgen dafür, dass unser Talentpool gefüllt ist und die richtigen Leute aufeinander treffen. Ihr matcht, lernt euch kennen und legt los.
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Erhält eine temporäre Arbeitskraft einen Vertrag?
Ja, temporäre Arbeitskräfte erhalten einen Vertrag. Der Vertrag zwischen YoungCapital und dem Arbeitnehmer ist ein normaler Arbeitsvertrag, in dem vereinbart ist, dass der Kandidat in mehreren Betrieben eingesetzt werden kann.
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Wer bezahlt den temporären Mitarbeiter im Krankheitsfall?
Wenn Unternehmen über YoungCapital eine temporäre Arbeitskraft einstellen, dann ist YoungCapital rechtlich gesehen der Arbeitgeber. Sämtliche Kosten, die durch Krankheit einer temporäre Arbeitskraft anfallen, gehen somit zu Lasten von YoungCapital.
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Kann YoungCapital deutschlandweit Mitarbeiter bereitstellen?
Ja, uns stehen mehr als 300.000 junge Talente in Deutschland zur Verfügung - Tendenz steigend. Wir haben somit immer ein Talent in jeder angefragten Region.
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Müssen die Bewerber immer über einen Überlassungsvertrag eingestellt werden?
Nein. Kandidaten, die wir für Unternehmen anwerben, können auch direkt vom Unternehmen als Arbeitnehmer eingestellt werden.
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Welche allgemeinen Bestimmungen gelten für das Einstellen einer temporäre Arbeitskraft?
Für das Einstellen von temporären Arbeitskräften gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Diese können Sie auf unserer Website nachlesen. Hier geht es zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Sind Ihre Bewerber flexibel einsetzbar?
Ja. Anhand der Wünsche des Arbeitgebers treffen wir eine geeignete Auswahl: Mitarbeiter in Vollzeit oder für ein paar Stunden in der Woche an fest vereinbarten oder wechselnden Tagen, am Wochenende oder unter der Woche.
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Was ist die Kündigungsfrist für temporäre Arbeitskräfte?
Für temporäre Arbeitskräfte gelten prinzipiell dieselben Kündigungsfristen wie für Festangestellte. Die Kündigungsfristen sind wie folgt:
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Innerhalb der ersten drei Monate (Probezeit): 1 Woche
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Ab dem vierten Monat bis zum Ende des sechsten Monats (Ende der Probezeit): Zwei Wochen
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Nach dem sechsten Monat: Vier Wochen vor dem 15. des Monats oder vier Wochen vor Ablauf des Monats, in dem das Arbeitsverhältnis enden soll
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Nach zwei Jahren: Ein Monat vor Ablauf des Monats, in dem das Arbeitsverhältnis enden soll
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Nach fünf Jahren: Zwei Monate vor Ablauf des Monats, in dem das Arbeitsverhältnis enden soll
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Für temporäre Arbeitskräfte, die bei YoungCapital neu sind und die vergangenen drei Monate keinen Vertrag bei YoungCapital hatten, kann die Kündigungsfrist auf einen Tag minimiert werden
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