Fahrtkosten beim Bewerbungsgespräch

Starte deine Reise zum Traumjob, ohne dir über die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch Gedanken zu machen. Denn keine Sorge, du musst nicht allein in die Tasche greifen. Wusstest du, dass viele Unternehmen die Reisekosten für Bewerbungsgespräche übernehmen? In diesem Artikel navigieren wir gemeinsam durch das Thema Fahrtkosten beim Bewerbungsgespräch – wer für die Erstattung der Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch aufkommt und wie du diese Erstattung genau erhältst. Wir bereiten dich mit unseren Tipps und einer Checkliste darauf vor, neben deinem Vorstellungsgespräch auch die finanzielle Reise der Fahrtkosten beim Bewerbungsgespräch zu meistern – so gibt es keine Hindernisse auf dem Weg zu deinem Traumjob.

Wer übernimmt die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch?

Mach dich auf den Weg zum Vorstellungsgespräch, ohne dass die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch dein Budget sprengen – wir zeigen dir, wie's geht. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Arbeitgeber die Fahrtkosten für die Anreise zu einem Vorstellungsgespräch übernehmen sollten. Dies basiert auf der Annahme, dass der Arbeitgeber der Einladende ist und somit die entstehenden Kosten trägt.

In der Praxis sieht es jedoch oft so aus, dass dir nicht jedes Unternehmen automatisch die Reisekosten zum Bewerbungsgespräch erstattet. Wir raten dir daher, im Vorfeld des Gesprächs zu klären, ob und in welchem Umfang die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet werden. Das kann entweder direkt in deiner Einladung zum Vorstellungsgespräch erwähnt werden oder du sprichst es im Zweifelsfall als Bewerber selbst an – zum Beispiel bei deiner Bestätigung des Vorstellungsgesprächs.

Einige Unternehmen erstatten die tatsächlichen Anfahrtskosten zum Bewerbungsgespräch, die beispielsweise durch Zugtickets oder Kilometerpauschale bei der Nutzung deines eigenen Fahrzeugs entstehen, während andere eine Pauschale anbieten. Es ist wichtig, alle Belege aufzubewahren, um deine Kosten geltend zu machen. Sollte der Arbeitgeber keine Erstattung der Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch anbieten, können deine Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch unter Umständen als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend gemacht werden. Weiter unten in diesem Artikel erfährst du mehr darüber.

Gesetzlicher Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zum Bewerbungsgespräch

Beim Thema Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch gibt es zwar viele ungeschriebene Regeln, aber was sagt eigentlich das Gesetz zur Erstattung der Fahrkosten? Überraschung: In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Unternehmen die Reisekosten für dein Bewerbungsgespräch übernehmen. Das bedeutet, es liegt ganz im Ermessen der Firma, ob sie deine Zugtickets oder die Kilometerpauschale für die Autofahrt erstatten. Deshalb ist es wichtig, vorab das Gespräch zu suchen und direkt zu klären, ob und wie die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch erstattet werden. So vermeidest du unliebsame Überraschungen und kannst dich voll und ganz auf dein Vorstellungsgespräch konzentrieren, ohne dir Gedanken über unerwartete Ausgaben zu machen.

Umfang der erstatteten Reisekosten zum Bewerbungsgespräch

Wenn der potenzielle Arbeitgeber aber eine Fahrtkostenerstattung zum Bewerbungsgespräch anbietet, solltest du den Umfang dieser klären: Viele Unternehmen erstatten die direkten Fahrtkosten, also deine Zug-, Bus- oder Flugtickets. Wenn du mit dem Auto anreist, kommt häufig die Kilometerpauschale zum Tragen.

Jetzt zum anderen spannenden Teil: die Höhe der Erstattung. Hier gibt es ebenfalls keine Einheitsregel. Einige Unternehmen zahlen eine Pauschale bei Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, die die durchschnittlichen Kosten abdeckt – einfach und unkompliziert. Andere erstatten auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten, was bedeutet, dass du alle Belege sammelst und einreichst. Hier ist Genauigkeit gefragt, denn ohne Beleg gibt's kein Geld.

Kurz gesagt: Informiere dich vorab, sei vorbereitet und mache dich dann entspannt auf den Weg zu deinem Vorstellungsgespräch. Hast du noch Fragen zu dessen Ablauf? Oder kommt vielleicht ein Assessment-Center auf dich zu? Schau dir doch mal unsere Artikel rund um das Thema Vorstellungsgespräche an.

Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch von der Steuer absetzen

Um Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch als Bewerbungskosten von der Steuer abzusetzen, machst du Folgendes:

  • Belege sammeln: Bewahre alle Belege für Fahrtkosten, zum Beispiel Zugtickets oder Tankquittungen, auf.
  • Fahrtenbuch führen: Führe ein Fahrtenbuch, wenn du dein eigenes Fahrzeug benutzt, um die gefahrenen Kilometer nachzuweisen.
  • Kosten auflisten: Erstelle eine detaillierte Aufstellung deiner Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch.
  • Steuererklärung einreichen: Füge die Auflistung deiner Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch deiner Steuer bei.
  • Kategorie ‘Werbungskosten’ nutzen: Trage die Kosten unter der Kategorie ‘Werbungskosten’ in deiner Steuererklärung ein.
  • Keine Erstattung erhalten: Stelle sicher, dass deine Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch nicht bereits vom Unternehmen erstattet wurden. Nur nicht erstattete Kosten können abgesetzt werden.

Nachdem du nun weißt, wie du deine Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch steuerlich geltend machen kannst, listen wir im nächsten Abschnitt die wichtigsten Punkte und unsere Key Takeaways nochmal auf.

Key Takeaways

Alle Key Takeaways zu Fahrkosten zum Bewerbungsgespräch haben wir dir in einer Checkliste zusammen gefasst:

  • Erstattungspraxis klären: Vor dem Bewerbungsgespräch mit dem Unternehmen abklären, ob und in welchem Umfang die Fahrtkosten erstattet werden.
  • Belege sammeln: Alle Belege der Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, wie Zugtickets oder Tankquittungen, sorgfältig aufbewahren.
  • Art der Erstattung verstehen: Informieren, ob das Unternehmen eine Pauschale zahlt oder die tatsächlichen Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet.
  • Gesetzliche Lage berücksichtigen: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zum Bewerbungsgespräch und diese hängt allein vom Unternehmen ab.
  • Steuerliche Absetzbarkeit nutzen: Nicht erstattete Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch als Werbungskosten in der Steuer angeben, dafür detaillierte Aufstellungen und Belege vorbereiten.

Du hast unsere Checkliste erfolgreich abgehakt und bist bereit, mit voller Fahrt in dein nächstes Vorstellungsgespräch zu starten? Wenn du noch mehr Tipps rund um deine Bewerbung suchst, dann stöbere gerne durch unsere Artikel. Packe deine Bewerbungsunterlagen, registriere dich und finde noch heute in unseren Stellenanzeigen die richtige Jobchance für dich. Wir haben alles, was du brauchst, um dich nicht nur auf das Thema Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, sondern auf den ganzen Bewerbungsprozess erfolgreich vorzubereiten.

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Häufig gestellte Fragen

  • Wer zahlt die Fahrtkosten beim Bewerbungsgespräch?

  • In der Regel übernehmen Unternehmen die Fahrtkosten für dein Bewerbungsgespräch, allerdings gibt es dafür keinen gesetzlichen Anspruch. Wir empfehlen dir, vorab mit dem Unternehmen zu klären, ob und in welchem Umfang die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch erstattet werden.

  • Wann muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch bezahlen?

  • Ein Arbeitgeber muss die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch dann bezahlen, wenn dies vorab zwischen ihm und dir vereinbart wurde. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daher ist es wichtig, diese Frage vor dem Gespräch zu klären.

  • Kann man die Fahrtkosten beim Bewerbungsgespräch absetzen?

  • Ja, du kannst die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch als Werbungskosten in deiner Steuer absetzen, sofern diese nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden. Dafür ist es wichtig, alle Belege und Nachweise über deine entstandenen Kosten aufzubewahren.