Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung ist ein bedeutendes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge, bei dem Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in steuerbegünstigte Vorsorgeleistungen umwandeln. Für Arbeitgeber bietet dies die Möglichkeit, attraktive Zusatzleistungen anzubieten und die Mitarbeiterbindung zu stärken, ohne hohe Zusatzkosten zu verursachen. Arbeitnehmer profitieren durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile, was ihre Nettorente erhöht. Diese Maßnahme schafft somit eine Win-win-Situation: Unternehmen steigern mithilfe von Entgeltumwandlung ihre Attraktivität als Arbeitgeber, während Mitarbeiter langfristig für das Alter vorsorgen und finanzielle Vorteile nutzen.

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Was ist Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung, auch bekannt als Gehaltsumwandlung, bezeichnet den Prozess, bei dem ein Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorgeleistung umwandelt. Anstatt diesen Teil des Gehalts als reguläres Einkommen zu beziehen, wird er in eine Form der betrieblichen Altersvorsorge oder andere Zusatzleistungen investiert. Der umgewandelte Betrag ist in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei, was sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer finanzielle Vorteile bringt.

Das Grundkonzept der Entgeltumwandlung basiert darauf, dass Arbeitnehmer freiwillig auf einen Teil ihres zukünftigen Gehalts verzichten, um für ihr Alter vorzusorgen oder andere Zusatzleistungen zu beziehen. Dies erfolgt durch verschiedene Vorsorgeprodukte wie Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen. Der größte Vorteil besteht darin, dass die umgewandelten Beträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben befreit sind, was die Nettorendite für den Arbeitnehmer erhöht.

Gesetzliche Grundlage und rechtlicher Rahmen

Die rechtlichen Grundlagen für die Entgeltumwandlung sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgelegt. Laut § 1a BetrAVG haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Dies bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer das Recht hat, einen Teil seines Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen, sofern dem keine tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen.

Der rechtliche Rahmen setzt klare Grenzen und Bedingungen für die Entgeltumwandlung. Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Für 2024 liegt diese Grenze bei 7.300 Euro jährlich in den alten Bundesländern (West). Zusätzlich können bis zu 4 Prozent der BBG sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Dies bietet erhebliche steuerliche Vorteile für die Arbeitnehmer.

Unterschied: Entgeltumwandlung und Gehaltsumwandlung

Obwohl die Begriffe Entgeltumwandlung und Gehaltsumwandlung oft synonym verwendet werden, gibt es einen feinen Unterschied zwischen beiden. Der Begriff Entgeltumwandlung wird häufiger im Kontext der betrieblichen Altersvorsorge verwendet und betont den langfristigen Charakter der Maßnahme, die auf die finanzielle Absicherung im Alter abzielt.

Gehaltsumwandlung hingegen kann auch andere Formen der Umwandlung von Gehaltsteilen in verschiedene Leistungen umfassen, die nicht zwingend mit der Altersvorsorge verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise die Umwandlung von Gehaltsteilen in Sachbezüge wie Firmenwagen, Dienstfahrräder, Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Job-Tickets.

Während beide Begriffe die Umwandlung von Bruttogehalt in andere Leistungen beschreiben, ist die Entgeltumwandlung spezifischer auf die Altersvorsorge und die Nutzung steuerlicher Vorteile ausgerichtet.

Für wen lohnt sich die Entgeltumwandlung?

Die Entgeltumwandlung ist besonders vorteilhaft für diese verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern:

  • Arbeitnehmer mit mittlerem bis hohem Einkommen: Diese Gruppe profitiert besonders von den steuerlichen Vorteilen, da sie in höhere Steuerklassen fallen und somit mehr Steuern sparen können. Die Entgeltumwandlung reduziert das zu versteuernde Einkommen, was zu einer spürbaren Entlastung führt.
  • Junge Arbeitnehmer: Frühzeitig in die Altersvorsorge einzuzahlen, bringt den Vorteil des Zinseszinseffekts. Über die Jahre kann selbst ein kleiner Betrag, der regelmäßig in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird, zu einer beträchtlichen Summe anwachsen.
  • Arbeitnehmer ohne umfangreiche private Altersvorsorge: Für diejenigen, die bislang keine oder nur geringe private Vorsorge getroffen haben, bietet die Entgeltumwandlung eine einfache und steuerbegünstigte Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen.
  • Arbeitnehmer in Unternehmen mit attraktiven Vorsorgeangeboten: Unternehmen, die zusätzlich zur gesetzlichen Mindestleistung eigene Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten, machen die Entgeltumwandlung noch attraktiver für ihre Mitarbeiter.

Vorteile für Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber bringt die Entgeltumwandlung zahlreiche Vorteile:

  • Mitarbeiterbindung: Durch die Bereitstellung attraktiver Vorsorgeangebote erhöhen Arbeitgeber die Zufriedenheit und Loyalität ihrer Mitarbeiter. Dies hilft, die Fluktuation zu reduzieren und erfahrene Fachkräfte länger im Unternehmen zu halten.
  • Attraktivität als Arbeitgeber: Arbeitgeber, die umfassende betriebliche Altersvorsorgeangebote machen, positionieren sich als attraktive und verantwortungsbewusste Arbeitgeber. Dies kann ein entscheidender Faktor im War for Talents sein.
  • Senkung der Lohnnebenkosten: Da die umgewandelten Gehaltsbestandteile sozialversicherungsfrei sind, können Arbeitgeber ihre Lohnnebenkosten senken. Dies führt zu einer direkten Kosteneinsparung bei den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Steuerliche Vorteile: Arbeitgeber können die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge als Betriebsausgaben absetzen, was die Steuerlast des Unternehmens mindert.
  • Mitarbeitermotivation und -gesundheit: Neben der finanziellen Vorsorge können Arbeitgeber durch zusätzliche Leistungen wie Gesundheitsförderung oder Mobilitätsangebote die Gesundheit und Motivation ihrer Mitarbeiter fördern, was sich positiv auf die Produktivität und das Arbeitsklima auswirkt.

Die Entgeltumwandlung bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern erhebliche Vorteile. Arbeitnehmer profitieren von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Ersparnissen sowie einer zusätzlichen Absicherung im Alter. Arbeitgeber stärken durch attraktive Vorsorgeangebote die Mitarbeiterbindung, senken Lohnnebenkosten und verbessern ihre Position als attraktive Arbeitgeber. Angesichts dieser Vorteile lohnt es sich für beide Seiten, die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung intensiv zu prüfen und zu nutzen.

Wie funktioniert Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung ist ein strukturierter Prozess, der sowohl die Zustimmung des Arbeitgebers als auch die des Arbeitnehmers erfordert. Hier ist eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Beratung und Information der Mitarbeiter

  • Initiale Information: Der Arbeitgeber informiert die Mitarbeiter über die Möglichkeit und die Vorteile der Entgeltumwandlung. Dies kann durch Rundschreiben, interne Schulungen, Informationsveranstaltungen oder individuelle Gespräche geschehen.
  • Beratungsangebote: Oft bieten Arbeitgeber oder externe Dienstleister persönliche Beratungsgespräche an, um die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten jedes Mitarbeiters zu analysieren.

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Antragstellung: Der Arbeitnehmer stellt einen formellen Antrag auf Entgeltumwandlung. Dies kann in schriftlicher Form erfolgen und sollte die gewünschten Beträge und Vorsorgeprodukte umfassen.
  • Prüfung und Zustimmung: Der Arbeitgeber prüft den Antrag und stimmt der Entgeltumwandlung zu, sofern keine tarifvertraglichen Regelungen entgegenstehen.
  • Vertragsänderung: Eine schriftliche Vereinbarung wird erstellt, die die Details der Entgeltumwandlung festhält, einschließlich der umgewandelten Beträge, der gewählten Produkte und der Laufzeit der Vereinbarung.

Auswahl und Verwaltung von Vorsorgeprodukten

  • Produktwahl: Arbeitnehmer und Arbeitgeber wählen gemeinsam die passenden Vorsorgeprodukte aus. Dies können Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen sein.
  • Anbieterwahl: Der Arbeitgeber kooperiert mit bestimmten Versicherungsunternehmen oder Finanzdienstleistern, die die Verwaltung der Vorsorgeprodukte übernehmen.
  • Vertragsabschluss: Der Arbeitgeber schließt die entsprechenden Verträge mit den gewählten Anbietern ab und sorgt für die regelmäßige Überweisung der umgewandelten Beträge.

Beispiele und Modelle der Entgeltumwandlung

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

  • Direktversicherung: Ein häufig genutztes Modell, bei dem der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer abschließt. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen und in die Versicherung eingezahlt.
  • Pensionskasse: Hierbei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die für ihre Mitglieder Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung bietet.
  • Pensionsfonds: Diese Einrichtungen bieten eine kapitalmarktorientierte Altersvorsorge, die in verschiedenen Anlageformen investieren kann.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen

  • Betriebliche Gesundheitsförderung: Arbeitgeber können einen Teil des Gehalts in Maßnahmen zur Gesundheitsförderung umwandeln, wie zum Beispiel Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Gesundheitskurse oder Ergonomie-Beratung.
  • Gesundheitskurse und Prävention: Angebote wie Raucherentwöhnungskurse, Stressbewältigungstrainings oder Ernährungsberatungen können ebenfalls durch Entgeltumwandlung finanziert werden.

Job-Tickets und andere Sachbezüge

  • Job-Ticket: Ein Teil des Gehalts kann in ein Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr umgewandelt werden. Dies fördert umweltfreundliche Mobilität und reduziert die Pendelkosten der Mitarbeiter.
  • Firmenwagen: Arbeitgeber können den Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, der durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Hierbei sind steuerliche Aspekte zu beachten.
  • Dienstfahrräder: Immer beliebter werden Dienstfahrräder oder E-Bikes, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden und ebenfalls steuerliche Vorteile bieten.

Wie hoch darf die Entgeltumwandlung sein?

Die Höhe der Entgeltumwandlung ist durch gesetzliche Regelungen begrenzt, um sowohl die Vorteile für den Arbeitnehmer zu maximieren als auch die finanzielle Belastung für das Sozialversicherungssystem in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben sind:

Steuerliche Höchstgrenzen:

Nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) können Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung West steuerfrei eingezahlt werden. Im Jahr 2024 liegt die BBG West bei 7.300 Euro monatlich oder 87.600 Euro jährlich. Daraus ergibt sich ein steuerfreier Höchstbetrag von 7.008 Euro jährlich (8 % von 87.600 Euro).

Sozialversicherungsfreie Höchstgrenzen

Zusätzlich zu den steuerfreien Beiträgen sind bis zu 4 Prozent der BBG sozialversicherungsfrei. Dies entspricht einem Betrag von 3.504 Euro jährlich (4 % von 87.600 Euro). Beiträge darüber hinaus sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch der Sozialversicherungspflicht.

Analyse des individuellen Bedarfs

Arbeitnehmer sollten ihren individuellen Vorsorgebedarf analysieren, um festzustellen, wie viel sie zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ansparen möchten. Eine Rentenlücke kann so besser geschlossen werden.

Berücksichtigung des Gesamteinkommens: Es ist ratsam, nur so viel Gehalt umzuwandeln, dass das verbleibende Nettoeinkommen weiterhin alle laufenden Kosten deckt. Eine übermäßige Reduzierung des Nettogehalts könnte zu finanziellen Engpässen führen.

Nutzung der Höchstgrenzen: Arbeitgeber sollten die gesetzlichen Höchstgrenzen optimal nutzen, um die maximalen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile zu erzielen. Eine Kombination von Entgeltumwandlung und anderen Vorsorgemöglichkeiten kann sinnvoll sein.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Die Höhe der Entgeltumwandlung muss flexibel gestaltet werden, damit sie sich an veränderte Lebenssituationen (zum Beispiel Familienzuwachs, Immobilienkauf) anpasst. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Vorsorgevereinbarungen sind empfehlenswert.

Beispiele zur Berechnung und Veranschaulichung

Hier sind einige Beispiele, um die Berechnung und Auswirkungen der Entgeltumwandlung zu veranschaulichen:

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen:

Ein Arbeitnehmer verdient 60.000 Euro brutto jährlich. Er entscheidet sich, 4 Prozent seines Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.

4 Prozent von 60.000 Euro = 2.400 Euro jährlich.

Diese 2.400 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer spart somit Einkommenssteuer (zum Beispiel 30 % Steuersatz) und Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20 %).

Steuerersparnis: 2.400 Euro x 30 % = 720 Euro.

Sozialversicherungsersparnis: 2.400 Euro x 20 % = 480 Euro.

Gesamtersparnis: 720 Euro + 480 Euro = 1.200 Euro jährlich.

Beispiel 2: Arbeitnehmer mit hohem Einkommen:

Ein Arbeitnehmer verdient 100.000 Euro brutto jährlich. Er nutzt die maximale steuerfreie Grenze von 8 Prozent der BBG West (87.600 Euro).

8 Prozent von 87.600 Euro = 7.008 Euro jährlich.

Zusätzlich wandelt er 4 Prozent der BBG sozialversicherungsfrei um: 4 Prozent von 87.600 Euro = 3.504 Euro.

Die gesamte steuerfreie Umwandlung beträgt 7.008 Euro und die sozialversicherungsfreie Umwandlung beträgt 3.504 Euro.

Steuerersparnis: 7.008 Euro x 42 % (höherer Steuersatz) = 2.943,36 Euro.

Sozialversicherungsersparnis: 3.504 Euro x 20 % = 700,80 Euro.

Gesamtersparnis: 2.943,36 Euro + 700,80 Euro = 3.644,16 Euro jährlich.

Beispiel 3: Kombination verschiedener Modelle:

Ein Arbeitnehmer entscheidet sich, neben der betrieblichen Altersvorsorge auch ein Job-Ticket in Anspruch zu nehmen.

Jährlicher Beitrag zur bAV: 3.000 Euro (steuer- und sozialversicherungsfrei).

Jährlicher Beitrag für ein Job-Ticket: 1.200 Euro (steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig).

Gesamte Umwandlung: 3.000 Euro + 1.200 Euro = 4.200 Euro jährlich.

Steuerersparnis für bAV: 3.000 Euro x 30 % = 900 Euro.

Sozialversicherungsersparnis für bAV: 3.000 Euro x 20 % = 600 Euro.

Gesamtersparnis: 900 Euro + 600 Euro = 1.500 Euro jährlich.

Die Entgeltumwandlung bietet erhebliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile, wenn die gesetzlichen Höchstgrenzen optimal genutzt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Umwandlungsbeträge sorgfältig planen und regelmäßig anpassen, um die maximalen Vorteile zu erzielen und finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.

Praktische Tipps für Arbeitgeber

Schauen wir uns abschließend noch einige nützliche Tipps an, mithilfe derer Sie Programme zur Entgeltumwandlung erfolgreich in Ihrem Unternehmen implementieren.

Kommunikation der Entgeltumwandlung im Unternehmen

Vorbereitung und Planung

  • Bedarfsanalyse: Zunächst sollten Arbeitgeber den Bedarf und die Wünsche ihrer Mitarbeiter ermitteln. Dies kann durch Umfragen, Feedbackgespräche oder die Analyse von Mitarbeiterdaten geschehen.
  • Strategische Planung: Auf Grundlage der Bedarfsanalyse sollte eine strategische Planung erfolgen, die festlegt, welche Formen der Entgeltumwandlung angeboten werden sollen und welche Anbieter dafür infrage kommen.

Kommunikation der Vorteile

  • Informationskampagnen: Starten Sie umfassende Informationskampagnen, um die Mitarbeiter über die Vorteile und Möglichkeiten der Entgeltumwandlung zu informieren. Dies kann durch E-Mails, Intranet-Artikel, Flyer und Informationsveranstaltungen geschehen.
  • Schulungen und Workshops: Organisieren Sie Schulungen und Workshops, in denen die Mitarbeiter die Details der Entgeltumwandlung und ihre individuellen Vorteile verstehen können. Hier können auch externe Berater eingebunden werden, um fachkundigen Rat zu geben.

Individuelle Beratung

  • Beratungsgespräche: Bieten Sie individuelle Beratungsgespräche an, in denen die Mitarbeiter ihre persönlichen Fragen stellen und ihre spezifischen Bedürfnisse besprechen können. Dies kann durch interne HR-Mitarbeiter oder externe Finanzberater geschehen.
  • Online-Tools und Rechner: Stellen Sie Online-Tools und Rentenrechner zur Verfügung, mit denen die Mitarbeiter selbst berechnen können, wie sich die Entgeltumwandlung auf ihre Altersvorsorge und ihre monatlichen Gehaltsabrechnungen auswirkt.

Auswahl geeigneter Vorsorge- und Zusatzleistungen

Vielfältige Optionen

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Wählen Sie verschiedene Produkte der bAV aus, wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Diese sollten verschiedene Risikoprofile und Renditechancen bieten, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden.
  • Gesundheitsförderung: Integrieren Sie gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Gesundheitskurse, Ergonomie-Beratung und Gesundheitschecks. Diese Maßnahmen fördern die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter und bieten gleichzeitig steuerliche Vorteile.

Mobilitätsangebote

  • Job-Tickets: Bieten Sie Job-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr an. Dies fördert eine umweltfreundliche Mobilität und reduziert die Pendelkosten der Mitarbeiter.
  • Dienstfahrräder und E-Bikes: Stellen Sie Fahrrad-Leasing zur Verfügung. Dieses bietet ebenfalls steuerliche Vorteile und fördert die Gesundheit der Mitarbeiter.

Weitere Sachbezüge

  • Firmenwagen: Überlegen Sie, ob die Bereitstellung von Firmenwagen für bestimmte Mitarbeitergruppen sinnvoll ist. Hierbei sind jedoch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten.
  • Verpflegungszuschüsse: Bieten Sie Verpflegungszuschüsse oder Essensmarken an, die ebenfalls als Sachbezug steuerbegünstigt sein können.

Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Entgeltumwandlungsangebote

Regelmäßige Evaluierung

  • Mitarbeiterfeedback: Holen Sie regelmäßig Feedback von den Mitarbeitern ein, um zu erfahren, wie zufrieden sie mit den bestehenden Angeboten zur Entgeltumwandlung sind und welche Verbesserungen sie sich wünschen.
  • Nutzungsauswertung: Analysieren Sie die Nutzung der verschiedenen Angebote. Welche Vorsorge- und Zusatzleistungen werden am häufigsten in Anspruch genommen? Wo gibt es Potenzial für Optimierungen?

Anpassung an gesetzliche Änderungen

  • Gesetzesänderungen beobachten: Halten Sie sich über Änderungen in der Gesetzgebung auf dem Laufenden, die die Entgeltumwandlung betreffen. Passen Sie Ihre Angebote entsprechend an, um weiterhin die maximalen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile bieten zu können.
  • Anpassung der Beiträge: Überprüfen Sie regelmäßig die Beitragsgrenzen und passen Sie die umgewandelten Beträge an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen an.

Fortlaufende Kommunikation

  • Aktuelle Informationen: Informieren Sie die Mitarbeiter regelmäßig über Neuerungen und Änderungen in puncto Entgeltumwandlung. Nutzen Sie dafür alle verfügbaren Kommunikationskanäle wie E-Mails, Intranet und Aushänge.
  • Erfolgsgeschichten teilen: Teilen Sie Erfolgsgeschichten von Mitarbeitern, die von der Entgeltumwandlung profitiert haben. Dies motiviert andere Mitarbeiter, ebenfalls teilzunehmen.

Die erfolgreiche Implementierung der Entgeltumwandlung erfordert eine sorgfältige Planung und Kommunikation. Arbeitgeber sollten die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter genau analysieren und eine Vielfalt an Vorsorge- und Zusatzleistungen anbieten. Eine fortlaufende, transparente Kommunikation trägt dazu bei, das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen und die Nutzung der Entgeltumwandlung zu maximieren.

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Key Takeaways

  • Entgeltumwandlung, oder Gehaltsumwandlung, bezeichnet den Prozess, bei dem ein Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorgeleistung umwandelt.
  • Es lohnt sich besonders für Arbeitnehmer mit mittlerem bis hohem Einkommen, junge Arbeitnehmer und solche ohne umfangreiche private Altersvorsorge.
  • Die Entgeltumwandlung darf steuerfrei bis zu 8 % und sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung betragen.
  • Arbeitgeber sollten Entgeltumwandlung gut planen, klar kommunizieren, individuelle Beratung bieten, vielfältige Leistungen bereitstellen und regelmäßig überprüfen.

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen in diesem Artikel lediglich zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsberater zu wenden.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist Entgeltumwandlung?

  • Entgeltumwandlung ist ein Verfahren, bei dem ein Teil des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in Vorsorge- oder Zusatzleistungen umgewandelt wird. Dadurch können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile genutzt werden.

  • Welche gesetzlichen Höchstgrenzen gibt es?

  • Es gibt zwei Hauptgrenzen für die Entgeltumwandlung: Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung West (im Jahr 2024: 87.600 Euro jährlich) sind steuerfrei, und bis zu 4 Prozent der BBG sind sozialversicherungsfrei. Dies bedeutet, dass jährlich bis zu 7.008 Euro steuerfrei und bis zu 3.504 Euro sozialversicherungsfrei umgewandelt werden können.

  • Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung?

  • Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Information und Beratung der Mitarbeiter, die Verwaltung der umgewandelten Beiträge und die Auswahl geeigneter Vorsorgeprodukte. Er profitiert von der Entgeltumwandlung durch eine stärkere Mitarbeiterbindung und potenziell geringere Lohnnebenkosten.

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